In den Vertragsstaaten, in denen die Staatsanwaltschaften nicht Teil der Richterschaft, aber in einer den Richtern ähnlichen Weise unabhängig sind, können bei den Staatsanwaltschaften Maßnahmen eingeführt und angewendet werden, die dasselbe bewirken wie die nach Absatz 1 getroffenen Maßnahmen.
二、缔约国于审判机关但具有类似于审判机关独立性的检察机关,可以实行和适与依照本条第一所采取的具有相同效力的措施。