Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahmen, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
二. 缔约国应当采取一有
的立法、行政、司法或其他措施,
与其他
平等的基础上,防止
遭受酷刑或
忍、不
道或有辱
格的待遇或处罚。