Im Deutschen Bundestag in Berlin arbeiten Politikerinnen und Politiker, die Bundestagsabgeordneten. Sie treffen wichtige Entscheidungen für unser Land.
So wählen sie zum Beispiel die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Sie ändern bestehende Gesetze oder verabschieden neue Gesetze.
Sie entscheiden, wofür die Bundesregierung Geld ausgeben darf und wieviel genau. Und sie kontrollieren die Bundesregierung.
Doch wer bestimmt, welche Politiker im Bundestag sitzen? Das entscheiden die Deutschen bei der Bundestagswahl.
Alle vier Jahr können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. Die gewählten Volksvertreter bilden dann das Parlament.
Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden. Was bedeutet das genau?
Fangen wir mit dem Stichwort „allgemein" an: „Allgemein" ist die Wahl, weil alle Deutschen wählen dürfen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Religion, Beruf oder politischer Überzeugung.
Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein. „Unmittelbar" sind die Wahlen, weil die Abgeordneten direkt und ohne zwischengeschaltete Wahlmänner oder Wahlfrauen von den Bürgern bestimmt werden.
„Frei" ist die Wahl, weil es verboten ist, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen. Die Wähler sollen sich frei ihre Meinung bilden und zu einer Entscheidung kommen.
Die Wahl ist „gleich", weil jede Stimme gleich viel zählt. „Geheim" ist die Wahl, weil sichergestellt ist, dass die Wählerinnen und Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können.