Darf ein Vertragsstaat nach seinem innerstaatlichen Recht eigene Staatsangehörige nur unter dem Vorbehalt ausliefern oder überstellen, dass der Betreffende an diesen Staat zurücküberstellt wird, um dort die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um seine Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die in Absatz 1 genannte Verpflichtung mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
如果缔约国国内法准许引渡或移交本国国民, 但规定须将

返本国服刑, 以执行要求引渡或移交
的审讯或诉讼最后所判
的刑罚, 且
国与请求引渡
的国家同意这个办法以及两国认

的其他条件, 则此种有条件引渡或移交应足以履行第1款所述的义务。
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