Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem notifiziert jeder Vertragsstaat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass er seine Gerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit Absatz 2 begründet hat.
每

国在批准、接受、核准或加入本公
时, 应将该国依照第2款确立的管辖权范围通
联合国秘书长。


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