Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、在解除依照本条规定采取的任何临时
施之前,如果有可能,被请求缔约国应当给请求缔约国以说明继



施的理由的机会。




