Die in Absatz 1 genannte Frist beginnt an dem Tag, an dem der Beförderer die Güter abgeliefert hat, oder, wenn Güter nicht oder nur teilweise abgeliefert worden sind, am letzten Tag, an dem die Güter hätten abgeliefert werden sollen.
二、本条第一款

时效期,自承运人
货物之日起算,

货物或只
了部分货物
,自本应
货物最后之日起算。

我可以和父亲一起去滑雪。
在两周


在巴伐利亚州的 Böllerschützen 传统表演。
颁发最佳电影奖项,其中包括儿童和青少年电影。
够



