Darüber hinaus ist diese Hilfe auch für diejenigen Staaten wichtig, die bei der Durchführung der in Resolution 1373 genannten Maßnahmen Schwierigkeiten haben.
Den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsländern, bereitet es unter Umständen Schwierigkeiten, der Kommission die Anträge fristgerecht zu unterbreiten.
Dennoch fällt dies den Mitgliedstaaten in der Praxis noch immer schwer, da der Umfang und die Struktur ihrer Polizeikräfte zumeist ausschließlich dem innerstaatlichen Bedarf angepasst sind.