Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根
本条第1款
移
占有权不

让人根
管辖该
权的现行法律,就
移的该
而对债务人或让出
权者所承担的任何义务。




