Nur der Entwurf des Generalsekretärs wird dem Programm- und Koordinierungsausschuss, dem Wirtschafts- und Sozialrat und der Generalversammlung vorgelegt.
Die im Entwurf des Programmhaushaltsplans enthaltenen finanziellen Angaben sind mit dem mittelfristigen Plan auf Programm- und Unterprogrammebene verbunden.
Auf der Grundlage eines Beschlusses der Generalversammlung stellt der Generalsekretär seinen Entwurf des Programmhaushaltsplans für den folgenden Zweijahreszeitraum auf.
Auf Ersuchen der Leitung des Internationalen Handelszentrums (ITC) prüfte das AIAD dessen Entwurf von Leitlinien für Veröffentlichungen, Publikationstätigkeiten und Verkaufs- und Vermarktungsbemühungen.