Lässt sich ein Staat in einem gegen ihn eingeleiteten Verfahren zur Hauptsache ein, so kann er danach nicht mehr geltend machen, dass die Zustellung nicht in Übereinstimmung mit den Absätzen 1 und 3 erfolgte.
Die Raketenbriefe waren wegen der von Friedrich Schmiedl verwendeten eigenen Wertmarken bei Philatelisten sehr begehrt. Mitte der dreißiger Jahre verbot die österreichische Post diese Art der Zustellung.
Die Raketenbriefe waren wegen der eigenen Wertmarken bei Philatelisten sehr begehrt. Aber Mitte der 1930er-Jahre verbot die österreichische Post diese Art der Zustellung.
In Europa angekommen, wurden sie vom Zoll einer direkten Zustellung durch die Paketdienste entzogen und müssen von den Adressaten bei den Zollstellen vor Ort abgeholt und geöffnet werden.