Da entschied der Europäische Gerichtshof im sogenannten " Vogelurteil" , bis wann Züchtern Nachbaugebührenentschädigung zusteht und ab wann die Saatguttreuhandverwaltung STV Schadensersatz fordern kann.
Im Erbgut entstehen Hunderte zufälliger Veränderungen, und anschließend müssen die Züchter herausfinden, ob das Gewünschte dabei ist – und diese Varianten dann mit bewährten Sorten kreuzen und optimieren.