Die vom Generalsekretär empfohlene und vom Sicherheitsrat genehmigte Truppenstärke sollte ausreichen, um feindselige Gruppen abzuschrecken und abzuwehren.
Viele Vertragsstaaten dieser Verträge haben diese jedoch nicht ausreichend durchgeführt, weil ihnen zum Teil einfach die erforderlichen Kapazitäten fehlen.