Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根本条第1款产占有权不影响让人根管辖该产权的现行法律,的该产而对债务人或让出产权者所承担的任何义务。