Die Vertragsstaaten teilen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre zuständigen Behörden und Verbindungsstellen mit, die für die Übermittlung und den Empfang der in diesem Artikel genannten Informationen verantwortlich sind.
四、 

应将本
负责发送和接收本
所述情报的主管机关和联络

联合
秘书长。




