Das hatte zur Folge, dass einige Bieter mit den niedrigsten Kostenvoranschlägen disqualifiziert wurden, weil sie nicht den fachlichen Erfordernissen entsprachen.
Unter Zugrundelegung der branchenüblichen Praxis war das AIAD darüber besorgt, dass dieser beträchtliche Unterschied auf eine unzulängliche Qualität der Dienstleistungen des vorgeschlagenen Bieters schließen lassen könnte.