Die Millenniums-Entwicklungsziele dürfen nicht länger nur variable Vorgaben sein, auf die dann und wann Bezug genommen wird, um Fortschritte zu messen.
So enthielten 62 Prozent der eingereichten Anträge eine bedeutende Gleichstellungskomponente, und 37 Prozent betrafen ausdrücklich die Förderung der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter.