Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根
本条第1款转移财产占有权
影响转让人根
管辖该财产权

法律,就转移
该财产而对债务人或让出财产权者所承担
任何义务。




