Die Bestimmungen aller Auslieferungsverträge und sonstigen Übereinkünfte über Auslieferung zwischen den Vertragsstaaten gelten hinsichtlich der in Artikel 2 genannten Straftaten als im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten geändert, soweit sie mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind.
五、 缔约国间关于第二
所述犯罪
所有引渡
约和

规定,凡是与本公约不符
,应视为已在缔约国间作了修改。




