Vielmehr sollten sie als Mitglieder des Rates globale Verantwortung und eine Verpflichtung gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft übernehmen.
Auf Verstöße gegen diese Verpflichtungen sollte weiterhin mit breiter Verurteilung reagiert werden und Kriegsverbrechen sollten strafrechtlich verfolgt werden.
Zur Umsetzung und Weiterverfolgung der in Ziffer 24 der Wiener Erklärung eingegangenen Verpflichtungen werden die nachstehenden konkreten Maßnahmen empfohlen.