Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Straftaten, einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
缔约国之间应就涉及第2条所述罪行进行的刑事调查
提起的刑事

引渡程序提

程度的协助, 包括协助取得缔约国所掌握、为提起这些程序所
的证据。


度
流行,澳

度
。



