Wird die Auslieferung, um die zur Vollstreckung einer Strafe ersucht wird, mit der Begründung abgelehnt, dass der Verfolgte Staatsangehöriger des ersuchten Vertragsstaats ist, so erwägt dieser, sofern sein innerstaatliches Recht dies zulässt und im Einklang mit diesem, auf Verlangen des ersuchenden Staates die nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchenden Staates verhängte Strafe oder Reststrafe selbst zu vollstrecken.
如为执而提出的引请求由于请求引人为请求缔约国的国民而遭到,请求国应在其本国法律允许并且符合该法律的要求的情况下,根据请求国的请求,考虑执按请求国本国法律作出的刑或剩余刑期。