Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.
六、各缔约国均应
根据本国法
虑采取必要
措施,要求在外国银行账户中拥有利益、对该账户拥有签名权或
其他权力
有关公职人员向有关机关报告这种关系,并保持与这种账户有关

记录。
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