Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条不影响债务人得以通过向有权获得付款者、主管
法

其他

向公共存款基金付款而解除债务人义务
任何其他理由。
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