Jeder Vertragsstaat trifft ebenso die erforderlichen Maßnahmen, um seine Gerichtsbarkeit über die in Artikel 2 genannten Straftaten für den Fall zu begründen, dass der Verdächtige sich in seinem Hoheitsgebiet befindet und er ihn nicht an einen der Vertragsstaaten ausliefert, die in Übereinstimmung mit Absatz 1 oder 2 ihre Gerichtsbarkeit begründet haben.
如遇犯罪嫌疑人身在其境内, 但它不将该人引
给
条第1款或第2款确立管辖权的任何缔
国的情况, 每一缔
国也应酌情采取措施, 确立
国对第2条所述罪行的管辖权。



软件的观点;若发现问题,欢迎向我们指正。



