Wenn Vertrags- oder Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, die mindestens ein Drittel der Vertrags- und Unterzeichnerstaaten vertreten, dies verlangen, hat der Verwahrer eine Konferenz der Vertrags- und Unterzeichnerstaaten einzuberufen, um die Aufsichtsbehörde und den ersten Registerführer zu benennen und die in Abschnitt II der Anlage genannten Vorschriften auszuarbeiten beziehungsweise zu überarbeiten.
根据本公约
约国和签
国总和不少于三分之一的
约国或签
国的请求,保存人应当

约国和签
国会议,指

当局和首席登记员,并拟
或修订附件第二节所述的条例。




