Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条不影响债

以通过向有权获
付款者、主管的司法当局
其他当局
向公共存款基金付款而解除债


的任何其他理由。
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