Der Kostenaufwand sollte kein Kriterium für die Staaten darstellen, wenn sie im Rahmen einer Wahl nach Artikel 287 darüber entscheiden, ob sie dem Seegerichtshof eine Streitigkeit unterbreiten sollen oder wie sie auf eine von Dritten beim Seegerichtshof eingereichte Klage reagieren sollen.
费用负担不应成为一个因素,影响各国根据第二八七条
出选择,决定是否将争端提交法庭,或决定如何对他方向法庭提出的申请
出反应。


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