Küstenstaaten, die beabsichtigen, die äußeren Grenzen ihres Festlandsockels jenseits von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, festzulegen, müssen nach Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ("Kommission") die entsprechenden Daten und Informationen unterbreiten.
约第七
六条规定,沿海国意图在从测算领海宽度
基线量起200海
以外划定其大陆架外部界
,
向大陆架界
委员会(“委员会”)提交有关
数据和资料。
(1852米)
尺;
深;
观点;若发现问题,欢迎向我们指正。



