Wenn die Konferenz der Vertragsstaaten dies im Konsens beschließt, tritt eine nach Absatz 1 beschlossene und genehmigte Änderung, die ausschließlich die Artikel 34, 38, 39 und 40 betrifft, für alle Vertragsstaaten am dreißigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Anzahl der hinterlegten Annahmeurkunden zwei Drittel der Anzahl der Vertragsstaaten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Änderung erreicht.
三. 经缔约国会议协商一致决定,依照本
第一款的规定通过和

仅涉及第三十四
、第三十八
、第三十九
和第四十
的修正案,应当在交存的接受

达到修正案通过之日缔约国
的三分之二后的第三十天对所有缔约国生效。
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