Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过
符合宪法
手段上台
政府
得参加本联盟
活动”。
Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过
符合宪法
手段上台
政府
得参加本联盟
活动”。
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