Insbesondere trifft ein Vertragsstaat geeignete Maßnahmen, um die anderen in Artikel 9 genannten Staaten unverzüglich über die Begehung der in Artikel 2 genannten Straftaten und über alle ihm zur Kenntnis gelangten Vorbereitungen zur Begehung solcher Straftaten zu unterrichten und sowie gegebenenfalls auch internationale Organisationen zu unterrichten.
缔约国特别应采取

施,不加迟延地将有人实施第二条所述犯罪的情况,以及该国所了解的有关实施这
犯罪的准备活动通知第九条所述的其他国家,并斟酌情况通知国际组织。

、词性分类均由互联网资源自动生成,部分未经过人工审核,其表达内容亦不代表本软件的观点;若发现问题,欢迎向我们指正。



