Insbesondere trifft ein Vertragsstaat geeignete Maßnahmen, um die anderen in Artikel 9 genannten Staaten unverzüglich über die Begehung der in Artikel 2 genannten Straftaten und über alle ihm zur Kenntnis gelangten Vorbereitungen zur Begehung solcher Straftaten zu unterrichten und sowie gegebenenfalls auch internationale Organisationen zu unterrichten.
缔约
特别应采取适当措施,不加迟延地将有人实施
二条所述犯罪的情况,以及
所了解的有关实施这
犯罪的准备活动通

条所述的其他
家,并斟酌情况通
际组织。




