Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、
物根据本条第二
第三项
售
,承运人应为有权提取
物
人
利益代为

售
物

,但可从中扣除承运人承担
任何费用和应付给承运人
与运输这些
物有关
其他任何
项。
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