Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
《不扩散
武器条约》第四条保证缔约国为
平目
开发研究、生产





权
;这一权
必须予以保护。
自动生成,部分未经过人工审
,其表达内容亦不代表本软件
观点;若发现问题,欢迎向我们指正。



