Darf ein Vertragsstaat nach innerstaatlichem Recht eigene Staatsangehörige nur unter der Bedingung ausliefern oder überstellen, dass die betreffende Person ihm rücküberstellt wird, um die Strafe zu verbüßen, die als Ergebnis des Gerichts- oder anderen Verfahrens verhängt wird, dessentwegen um ihre Auslieferung oder Überstellung ersucht wurde, und sind dieser Staat und der um Auslieferung ersuchende Staat mit dieser Vorgehensweise und etwaigen anderen Bedingungen, die sie für zweckmäßig erachten, einverstanden, so gilt die Verpflichtung nach Absatz 1 mit dieser bedingten Auslieferung oder Überstellung als erfüllt.
二、 如果缔约国国内法允许引渡或移交一名本国国民,但条件是须将该人遣回本国服刑,以执

引渡或移交该人的审判或诉讼程序所判处的刑罚,
且该国与
引渡该人的国家均同意这个办法及

为适当的其他条件,则此种有条件的引渡或移交应足以履
本条第一款所规定的义务。




