Unbeschadet der Prüfung, ob einer Person die Freiheit rechtmäßig entzogen worden ist, gewährleisten die Vertragsstaaten den in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Personen das Recht auf einen umgehenden und wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, um unverzüglich die in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Informationen zu erhalten.
二、
不影响审议剥夺某人自由是否合法
前提下,缔约国应保证第十八
第一款中所指
人有权得到及时、有效
司法补
,
立即得到第十八
第一款中所提到
信息。

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